Kanzlei Ringwald – Herrenberg

Kaufrecht

Sie haben etwas gekauft und die Ware weicht von Ihren Vorstellungen und den geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen ab?

Die Erfahrung zeigt in solchen Fällen, dass insbesondere im Bereich des Mängelgewährleistungsrechtes eine Reihe von Fehlinformationen kursieren. Oftmals werden Verbraucher auch bewusst mit Fehlinformationen verschiedener Händler konfrontiert, weil diese hierdurch ihre Rechtsposition zu verbessern versuchen. Wie ein Verbraucher sich in Fällen fehlerhafter Waren verhalten soll, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich auch bei solchen Fragen eine frühzeitige Beratung und Begleitung.
Ebenso wichtig wie für Käufer ist eine inhaltlich fundierte Beratung in Bezug auf das Mängelgewährleistungsrecht auch für Verkäufer von enormer Bedeutung. Nur allzu oft versuchen sich Kunden aus Kaufreue von einem – wohlgemerkt bindenden – Vertrag zu lösen, indem Mängel an der Sache behauptet werden. Verkäufer müssen also frühzeitig wissen, wie Sie mit solchen Mängelvorhaltungen umzugehen haben, ob tatsächlich die Voraussetzungen für einen Gewährleistungsanspruch vorliegen und wie eventuell ein kostspieliger Rechtsstreit noch verhindert werden kann.
Sollten Sie sich in einem solchen Fall wiederfinden, so scheuen Sie sich nicht, sich auch in Bezug auf solche Fragen an uns zu wenden, wir beantworten Ihre Fragen gerne und zeigen Ihnen auch hier den Weg zu Ihrem Recht. Wir beraten Sie gerne in Fragen rund um Ihre Kaufverträge aller Art.

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