Kanzlei Ringwald – Herrenberg

Philosophie

„Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners.“
(Heinz von Förster)

Diese Aussage deutet an, wie sich auch die polaren Gegensätze, Wahrheit und Lüge, wechselseitig bedingen. Es kann keine Vorstellung von Wahrheit ohne eine Vorstellung einer Lüge geben. Demnach kann die Wahrheit ohne eine Lüge nicht existieren.

Heinz von Förster sucht den Dualismus (Wahrheit vs. Lüge) gänzlich durch eine monistische Sicht zu überwinden. Eine monistische Weltsicht postuliert im Weitesten Sinne eine einheitliche Welt, namentlich, dass bereits im einfachsten Wesen (Atom) die beiden Wesenheiten, Materie und Geist, vereinigt sind. Die beschriebene Aussage Heinz von Försters zielt darauf ab,  und findet auch in einem der Systemischen Grundpfeiler, nämlich dem dort so genannten „radikalen Konstruktivismus”, seine Stütze, dass sich jedes Subjekt seine Welt entsprechend seiner Wahrnehmungen analog seines eigens konzipierten Sinnsystems selbst konstruiert. Eine Frage ist deshalb: Existieren Menschen unabhängig von den Beschreibungen ihrer Beobachter? Auch dem Konstruktivismus liegt die Annahme zugrunde, dass es eine Wirklichkeit unabhängig vom Erkennenden nicht geben kann. Die Wirklichkeit wird mithin, basierend auf der selektiven Wahrnehmung des Beobachters und natürlich dessen in Wechselwirkung mit Anderen stehenden Aktivitäten, erst von diesem hervorgebracht.

Aus konstruktivistischer Sicht ist Wissen nicht das Ergebnis eines Abbildes einer entdeckten objektiv gegebenen Wirklichkeit, sondern das Ergebnis des Schaffensprozesses einer eigenen Wirklichkeit. Wahr ist demnach, was wahrgenommen wird.

Den Dualismus zwischen Wahrheit und Lüge überwinden

Wenn wir die Weise, in der uns als Subjekte die Welt zunächst entgegentritt, bevor unser Erkennen ihre Gestalt gewonnen hat, die Welt der Erscheinung im Gegensatz zu der aus Wahrnehmung und Begriff einheitlich zusammengesetzten Wesenheit nennen, dann wäre zu sagen: Die Welt ist uns als Zweiheit (dualistisch —> Wahrheit und Lüge) gegeben und das Erkennen verarbeitet sie zur Einheit (monisitisch). Die beschriebene Aussage Heinz von Försters zielt darauf ab und findet auch in einem der Systemischen Grundpfeiler, nämlich dem dort so genannten „radikalen Konstruktivismus”, seine Stütze. Kurz gesagt konstruiert sich hiernach jedes Subjekt seine Welt entsprechend seiner Wahrnehmungen analog seines eigens konzipierten Sinnsystems selbst. Die Frage also: Existieren Menschen unabhängig von den Beschreibungen ihrer Beobachter?

Auch dem Konstruktivismus liegt die Annahme zugrunde, dass es eine Wirklichkeit unabhängig vom Erkennenden nicht geben kann. Die Wirklichkeit wird mithin, basierend auf der selektiven Wahrnehmung des Beobachters und natürlich dessen in Wechselwirkung mit Anderen stehenden Aktivitäten, erst von diesem hervorgebracht.

Aus konstruktivistischer Sicht ist Wissen nicht das Ergebnis eines Abbildes einer entdeckten objektiv gegebenen Wirklichkeit, sondern das Ergebnis des Schaffensprozesses einer eigenen Wirklichkeit. Wahr ist demnach, was wahrgenommen wird.

Wahrheit ist relativ

Der Konstruktivismus leugnet nicht die Wirklichkeit an sich, sondern behauptet, dass die Aussagen über die Wirklichkeit dem eigenen Erleben, den eigenen Erwartungen, der eigenen Geschichte, der eigenen Entwicklung und den eigenen physischen Möglichkeiten der Wahrnehmung entspringen. Die Wirklichkeit wird also durch einen Beobachter einer Situation oder eines Zustands konstruiert, so dass man grundsätzlich eine nur subjektive Wirklichkeit unterstellen darf, die, abhängig von der Geschichte des Beobachters (Sozialisation, Kultur) und dessen selektivem Umgang mit für sinnvoll betrachteten Daten, „erfunden“ wird. Eine der Systemischen Grundhaltungen ist es daher, die Deutungen von Menschen als bloße Beschreibungen ihrer Wirklichkeiten zu sehen.

Was bedeutet das nun für Konflikte?

Auch hier gilt es, zu beachten, dass beim Entstehen von Konflikten vor allem seelische Faktoren eine große Rolle spielen. Wahrnehmen, Denken, Fühlen, Wollen und letztlich Handeln werden durch Konflikte nachteilig beeinflusst. Letztlich können Konflikte dazu führen, dass unsere seelischen Funktionen immer archaischere Formen annehmen, so dass wir immer mehr in den Strudel der Konfliktereignisse geraten. In Konflikten tritt bei zunehmender Eskalation eine Form Art „kognitiver Kurzsichtigkeit“ auf. Anstatt die mittelfristigen Folgen des eigenen Tuns zu denken, erfolgt eine Konzentration nur noch auf das zeitlich naheliegende. Der Konfliktstoff und die Konfliktgeschehnisse werden nur noch einseitig und verzerrt wahrgenommen, so dass oft gar nicht mehr registriert wird, um welche Streitgegenstände es dem Gegner eigentlich geht. Der schon deutlich eingeengte Fokus liegt oft nur noch auf den eigenen Konfliktpunkten. So entsteht ein unrealistisches und lückenhaftes Bild der Geschehnisse. Die Ursache der Verstrickungen wird mehr und mehr beim Gegner gesehen, wobei es vielleicht genau der Betrachter selbst war, der das eine oder andere Problem ausgelöst hat. Wenn daher die Konfliktparteien je die Geschichten des Konfliktes aus ihrer Perspektive erzählen, weichen meistens die Geschichtsbilder der verschiedenen Konfliktparteien in wesentlichen Punkten voneinander ab und werden in einer falschen Reihenfolge und Verknüpfung gesehen. Nach dem systemischen Sprachgebrauch wird dies als „differenzielle Interpunktion von Ereignissen und die Attribuierung von Schuld“ beschrieben (F. Glasl, Konfliktmanagement S. 41,42). Solche verzerrten Bilder setzen sich fest und machen es den Konfliktparteien schwer, das laufende Geschehen „korrekt“ wahrzunehmen. 

Der Anwalt als “Exponent” von Seinsbeschreibungen

Ein Anwalt begegnet solchen Wirklichkeitskonstruktionen, sobald er in der Regel ab der Konflikteskalationsstufe vier in einen Konflikt als Repräsentant der Mandantschaft, als deren “Exponent”, einbezogen wird. Ein Advokat, das ist ein Fürsprecher, wird in aller Regel beauftragt, eine größtmögliche Umsetzung der infolge des obig Gesagten beeinflussten Willensentschlüsse der Mandanten auf der “juristischen Bühne” zu bewirken. Er soll den Gegner auf legitime Art auf dieser  Bühne zur Räson bringen. Selbstverständlich ergibt sich aus der Verlagerung eines Konflikts auf die „juristische Bühne“ die Möglichkeit einer emotionalen Distanzierung vom Geschehen für die Mandanten. 

Wie sollte aber ein Konflikt wirklich nachhaltig gelöst werden, wenn die zugrundeliegenden Emotionen nicht beachtet werden, also vor allem auch kein Augenmerk darauf gelegt wird, wodurch der jeweilige Konfliktbeteiligte jeweils motiviert ist und an welcher Stelle, weshalb es zu Abweichungen in den unterschiedlichen Wirklichkeitskonstruktionen kam? 

Vorausgesetzt ist deshalb meines Erachtens, dass sich Anwälte ihrer Rolle als Konfliktkoalitionspartner und der Wechselwirkung ihrer Beratungen und ihres Verhaltens auf ihre Mandanten im weiteren Konfliktgeschehen bewusst sind. Dann können auch hier nachhaltige Lösungen gesucht, ein Konfliktknoten nicht fester gezogen, sondern gelockert werden. Genau dies ist mein Ansatz als beauftragter Repräsentant in einem Konfliktgeschehen. Ich versuche „differenzielle Interpunktierungen“ anders zu setzen und das Bewusstsein über „kognitive Kurzsichtigkeiten“ sämltlicher Beteiligter sowie ihre Wechselwirkungen nicht zu verlieren. In meinen Beratungen möchte ich die anwaltliche Tätigkeit mit der Systemik und Systemische Beratungen mit Subsumtionsfähigkeiten bereichern, so dass beide Felder zu Gunsten meiner Besucher einen erheblichen Mehrwert erfahren.

“Handle stets so, dass du die Anzahl der Möglichkeiten vergrößerst.” (Heinz von Förster)

Systemische Betrachtungen sorgen also auch bei den Involvierten eines Streitfalls für mehr Wahlmöglichkeiten. Ich bin ein Verfechter der Maxime Heinz von Foersters: „Handle stets so, dass du die Anzahl der Möglichkeiten vergrößerst“. Das bedeutet für mich, den Fokus zu weiten, anstatt ihn weiter einzuengen. Ich möchte daher gerne „Ihr Anwalt mit dem Blick für´s Ganze“ sein. Gerade der Blick fürs Ganze wird vor allem in Konflikten, die schon einen höheren Eskalationsgrad haben, blockiert und die genannten zusätzlichen Wahlmöglichkeiten zunehmend eingeschränkt. Die Ansätze aus der Systemischen Therapie eröffnen hier Lösungswege über den klassischen juristischen Sachverstand hinaus.