Kanzlei Ringwald – Herrenberg

Beratungs-/Vertretungswert

Sicher wollen Sie wissen, was eine Be­ra­tung in mei­ner An­walts­kanz­lei kostet.

Ein Mandat beginnt mit einem Erstberatungsgespräch. Die Kosten eines solchen Gesprächs liegen für Verbraucher grundsätzlich zwischen 100,00 € und 190,00 €. Aber wie immer gilt: Kein Grundsatz ohne Ausnahme. Sprechen Sie mich einfach auf die Kosten und auf Ihre wirtschaftliche Situation an.

Eine Erstberatung mündet in den meisten Fällen in eine Fallbearbeitung, also in ein außergerichtliches Tätigwerden. In diesem Fall werden die Kosten für die Erstberatung voll auf die dann anfallende Geschäftsgebühr angerechnet. Nur bei einer speziellen Vereinbarung wird die Erstberatungsgebühr separat berechnet. Die entstehende Geschäftsgebühr richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz  (RVG) und der dort enthaltenen Gebührentabelle. Die Abrechnung nach dem RVG ist für Mandanten oft wenig nachvollziehbar, weshalb sich eine Stundenvergütungsvereinbarung als die transparentere Abrechnungsvariante herauskristallisiert hat. Bei einer solchen Vereinbarung bezahlen Sie minutengenau nur diejenige Arbeitszeit, die tatsächlich für Sie entfaltet werden. Bei der Bemessung des Stundensatzes orientiere ich mich an der Empfehlung der Anwaltskammer, so dass Sie sich sicher sein können, dass der Stundensatz von grundsätzlich 200,00 € den adäquaten Gegenwert der Beratung in meiner Kanzlei abbildet.

Kanzlei Ringwald

Sollten Sie an dem transparenten Abrechnungsweg in Form einer solchen Vereinbarung interessiert sein, bespreche ich aber gerne alle Einzelheiten mit Ihnen. Sprechen Sie mich einfach hierauf an.