Kanzlei Ringwald – Herrenberg

Erbrecht

Bei einem Todesfall insbesondere in der Familie, gilt es für die Angehörigen diesen nicht nur in seiner gesamten Traurigkeit anzunehmen, sondern auch die oftmals damit verbundenen behördlichen und juristischen Hürden zu überwinden.

Auch in einem solchen Fall stellen sich verschiedene Fragen: An wen muss ich mich wenden, wenn es um die Nachlass­eröffnung geht?

Was passiert anlässlich der Nachlass­eröffnung? Wie erlange ich Kenntnis von einem Testament oder Erbvertrag? Wie lange kann ich eine Erbschaft ausschlagen, z. B. weil der Nachlass verschuldet ist. Was muss ich beachten, wenn ich Pflichtteilsberechtigter bin? Wann und warum brauche ich einen Erbschein? Diese und noch viele andere Fragen gilt es wegweisend zu beantworten. Die Beantwortung derselben fällt allerdings leichter, wenn bereits zu Lebzeiten Regelungen hierzu getroffen wurden. Deshalb ist auch die testamentarische bzw. die erbvertragliche Gestaltung der Erbfolge ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit, wobei gleichzeitig auch über die Erstellung einer Generalvollmacht und / oder einer Patientenverfügung nachgedacht werden sollte. Denn gerade Verheiratete sind oftmals der Meinung, alleine durch die Heirat für den anderen Ehepartner dann tätig werden zu dürfen, wenn der andere z. B. aufgrund eines Unfalls nicht mehr in Lage ist, Entscheidungen selbst treffen zu können. Dies ist aber eben nicht der Fall, so dass dann ein Betreuer bestellt werden müsste, der ggf. überhaupt nichts mit der Familie bisher zu tun hatte und nun doch auch gegen den Willen der Angehörigen Entscheidungen treffen darf.Sie sehen, um diesen Fragen souverän begegnen zu können, ist eine fundierte juristische Begleitung vor dem Hintergrund der Komplexität und Verschachteltheit der erbrechtlichen Bestimmungen zu empfehlen. Sollten Sie also mit einem Todesfall konfrontiert sein, können Sie sich gerne an uns wenden, damit wir für Sie eine verlässliche Stütze auf Ihrem Weg sein können.

Posted by