Kanzlei Ringwald – Herrenberg

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Verkehrszivilrecht / Unfallrecht

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Meist passiert er dann, wenn es am wenigsten ins Lebenskonzept passt: Ein Verkehrsunfall.

Man ist in Eile, nun ist das Fahrzeug beschädigt und man selbst geschockt. Sogleich stellen sich eine Menge Fragen: War ich oder ist der Gegner schuld? Was darf ich ihm gegenüber sagen, was sollte ich auf Grund des entstandenen Schocks lieber nicht sagen? Muss ich die Polizei holen? Kann ich mein Fahrzeug bedenkenlos abschleppen lassen? Wie läuft die Schadensregulierung insgesamt ab?

Bei einem Unfall ist es daher zunächst einmal sinnvoll, Ruhe zu bewahren. Die Polizei anzurufen ist meist eine gute Entscheidung, weil die Polizei die Fakten des Unfalles zusammenträgt und i.d.R. Lichtbildaufnahmen fertigt, die später für die Schadenabwicklung bedeutsam sind. Heutzutage ist es oft auch kein Problem selbst Bilder von den Schadenbildern und den Straßenverhältnissen zu fertigen. Dies sollten Sie tun, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. Auf keinen Fall sollten Sie sich darauf einlassen, wenn der Unfallgegner die Regulierung der Schäden „ohne die Polizei” oder gar “ohne die Versicherungen“ regeln möchte.
Wenn die Polizei schließlich anwesend ist, sollten Sie darauf achten, dass Sie keine Zugeständnisse machen. Wissen müssen Sie, dass die Polizei ausschließlich aus ordnungsrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Aspekten an den Unfallort kommt. Dies bedeutet, dass die Beamten prüfen, ob auch gegen Sie ein Anfangsverdacht in Bezug auf die Verwirklichung eines ordnungsrechtlichen oder gar strafrechtlichen Tatbestands vorliegen könnte. Daher sollten Sie möglichst keine Angaben zur Sache machen. Hierzu sind Sie (außer zu Angaben zu Ihrer Person) nicht verpflichtet. Sie sollten daher am Unfallort auch keine Verwarnung akzeptieren.
Was für Menschen stets von Bedeutung ist, ist die Frage: Wer trägt die Schuld an dem Desaster? Im Verkehrsunfallzivilrecht ist dies aber nicht die eigentliche Frage. Die unfallrechtlich relevanten Vorschriften gehen nämlich von einer Gefährdungshaftung aus, die anders zu beurteilen ist, als eine Verschuldenshaftung. Es sind daher äußerst viele Aspekte zu klären, welche für den Unfallkontext von Bedeutung sind.

Wegen der vielzähligen rechtlichen Aspekte, die bei einer Schadensregulierung in Betracht kommen, sollten Sie  die Schadenschilderung gegenüber der gegnerischen nicht selbst erstellen und dort einreichen. Dasselbe gilt für die Schadensanzeige der eigenen Versicherung gegenüber. Bei der Schadensregulierung und vor allem bei der hierfür relevanten Haftungsverteilung kommt es teils ganz entscheidend auf Sachverhaltsaspekte an, die von erfahrener Seite platziert werden sollten. Nach dem geltenden Schadensrecht brauchen Sie die im Raum stehenden Anwaltskosten grundsätzlich nicht zu fürchten. Denn in den meisten Fällen liegt eine Mithaftung der Gegenseite vor, so dass die gegnerische Versicherung i.d.R. die entstehenden Kosten zumindest anteilig als Ihnen zusätzlich entstandene Schadensposition regulieren muss. Sie sollten deshalb die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung möglichst nicht selbst beginnen, sondern dies von Anfang an durch jemand erfahrenes vornehmen lassen. Denn liegt der Versicherung erst einmal eine womöglich nicht ganz stimmige und für Sie nur in einzelnen Phrasen nachteilige Schadenshergangsbeschreibung vor, steht der „Regulierungszug bereits auf einem Gleis“, das für Sie womöglich in eine nicht gewollte Richtung führt. Denn die Erfahrung zeigt, dass, wenn sich die  Versicherung erst einmal durch ihr Antwortschreiben festgelegt hat, es außergerichtlich zumindest schwierig wird, Sie wieder in eine bessere Verhandlungsposition zu bringen. Nur, wenn für Sie der Unfall ein „unabwendbares Ereignis“ darstellt, trifft Sie keine Mithaftung. Es gilt also umfassend zu prüfen, ob dies für Sie zutreffen könnte.

Auch bezüglich des Ihnen entstandenen Schadens stellen sich nach geklärter Haftungsverteilung etliche Fragen: Darf ich mein Fahrzeug reparieren lassen? Muss ich dies oder kann ich mir auch das Geld ausbezahlen lassen?  Soll ich zunächst einen Gutachter beauftragen? Muss ich die Gutachterkosten selbst bezahlen? Werden Mietwagenkosten bezahlt? Falls ja, in welcher Höhe? Bekomme ich Wertersatz? usw.

Für nahezu sämtliche Fragen gibt es eine Fülle von Gerichtsurteilen,  so dass Sie mit der Suche nach den Antworten auf diese Fragen an Ihre Grenzen kommen könnten.

Wir legen Ihnen daher ans Herz, sich  bei der Schadensregulierung möglichst frühzeitig anwaltlichen Beistand zu gönnen und sich das Leben nicht schwerer zu machen, als es in einer solchen Situation ohnehin bereits zu sein scheint. Die frei gewordene Energie könnten Sie z.B. sinnvoller für die Eigenberuhigung und Verarbeitung des eingetretenen  Ereignisses nutzen.

Sie können uns daher gerne bereits vom Unfallort aus kontaktieren, damit wir Ihnen von Anfang an Beiseite stehen und wir eine etwaige – wohlgemerkt verständliche – Verunsicherung für Sie auffangen können.

Vertragsrecht

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In Erweiterung des AGB-Rechtes fertigen wir für Sie eine Vielzahl von Verträgen.

Wollen Sie z.B. eine Gesellschaft gründen, führt an der Fertigung eines Gesellschaftsvertrages i.d.R. kein Weg vorbei. Die Komplexität derlei Verträge liegt in der Natur der Sache. Sofern Sie Arbeitgeber sind, benötigen Sie Arbeitsverträge, welche für eine Vielzahl von Fällen Anwendung finden können, weshalb auch hier das obig erwähnte AGB-Recht, namentlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, mitberücksichtigt werden müssen. Viele denken, Verträge könnten einfach und günstig aus dem Internet heruntergeladen werden. Aber passt dieser Vertrag wirklich auf Ihre individuelle Situation? Sind Sie sicher, dass die Regelungen in einem solchen Vertrag inhaltlich richtig sind und sich nicht gegenseitig widersprechen? Die Erfahrung zeigt: Was preiswert beginnt, kann teuer enden! Damit Sie sich hier sicher sein können und jemand haben, der hinter dem Vertrag und auch Ihnen künftig zur Seite steht, sollten Sie hier nicht an der falschen Stelle sparen.

Die Vertragsgestaltung erfordert einen umfassenden Überblick über die tangierten Rechtsgebiete. Außerdem erfordert die Ausarbeitung von Verträgen eine äußerst intensive Aufklärung der Bedürfnisse und Wünsche der Mandanten. Es müssen in einem intensiven Beratungsgespräch möglichst viele Situationen antizipiert und gegeneinander abgewogen werden. Um möglichst umfassend mit Ihnen zusammen heraus zu arbeiten, worum es Ihnen geht und was Sie in den gewünschten Verträgen geregelt haben wollen, bieten wir uns gerne als gedanklichen “Sparringspartner” an, mit dem der Vertragsinhalt Stück für Stück exploriert werden kann.

Erbrecht

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Bei einem Todesfall insbesondere in der Familie, gilt es für die Angehörigen diesen nicht nur in seiner gesamten Traurigkeit anzunehmen, sondern auch die oftmals damit verbundenen behördlichen und juristischen Hürden zu überwinden.

Auch in einem solchen Fall stellen sich verschiedene Fragen: An wen muss ich mich wenden, wenn es um die Nachlass­eröffnung geht?

Was passiert anlässlich der Nachlass­eröffnung? Wie erlange ich Kenntnis von einem Testament oder Erbvertrag? Wie lange kann ich eine Erbschaft ausschlagen, z. B. weil der Nachlass verschuldet ist. Was muss ich beachten, wenn ich Pflichtteilsberechtigter bin? Wann und warum brauche ich einen Erbschein? Diese und noch viele andere Fragen gilt es wegweisend zu beantworten. Die Beantwortung derselben fällt allerdings leichter, wenn bereits zu Lebzeiten Regelungen hierzu getroffen wurden. Deshalb ist auch die testamentarische bzw. die erbvertragliche Gestaltung der Erbfolge ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit, wobei gleichzeitig auch über die Erstellung einer Generalvollmacht und / oder einer Patientenverfügung nachgedacht werden sollte. Denn gerade Verheiratete sind oftmals der Meinung, alleine durch die Heirat für den anderen Ehepartner dann tätig werden zu dürfen, wenn der andere z. B. aufgrund eines Unfalls nicht mehr in Lage ist, Entscheidungen selbst treffen zu können. Dies ist aber eben nicht der Fall, so dass dann ein Betreuer bestellt werden müsste, der ggf. überhaupt nichts mit der Familie bisher zu tun hatte und nun doch auch gegen den Willen der Angehörigen Entscheidungen treffen darf.Sie sehen, um diesen Fragen souverän begegnen zu können, ist eine fundierte juristische Begleitung vor dem Hintergrund der Komplexität und Verschachteltheit der erbrechtlichen Bestimmungen zu empfehlen. Sollten Sie also mit einem Todesfall konfrontiert sein, können Sie sich gerne an uns wenden, damit wir für Sie eine verlässliche Stütze auf Ihrem Weg sein können.

Familienrecht

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Eine Trennung ist oft ein bedeutsamer Eingriff in einen familiären Kontext.

Wenn es auf Grund einer Trennung zu einer Scheidung kommen, müssen zum Beispiel Unterhaltsregelungen ins Visier genommen, der Hausrat aufgeteilt und es sollten Regelungen über den Zugewinn getroffen werden.Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist auch, was mit den jeweiligen Rentenansprüchen geschieht.
Gibt es gemeinsame Kinder, ist mit unter fast die wichtigste Frage, wie sich die Trennung auf die Entwicklung der Kinder auswirken könnte und sollte. Eine Trennung provoziert in einem familiären System Anpassungsleistungen auf Seiten der jeweiligen Paaridentitäten und, sofern Kinder vorhanden sind, auch auf derer Seite. Damit diese Anpassungsleistungen von den Systemmitgliedern annehmbar bewältigt werden können, empfiehlt es sich grundsätzlich, einvernehmliche Regelungen über solche und weitere aufkommende Fragen zu suchen und trotz der Trennung eine vernünftige Kontaktbasis zu finden.
Sollten Sie sich also mit Trennungsgedanken beschäftigen oder sollte eine Trennung bereits vollzogen worden sein, können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden.

Arbeitsrecht

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Das Arbeitsrecht ist eines der Rechtsgebiete, in welchem der Gesetzgeber Arbeitnehmer wegen derer Abhängigkeit von ihren Arbeitgebern umfassend geschützt hat.

Kaum ein anderes Rechtsgebiet tangiert den weiteren Lebenskreis von Menschen nämlich so, wie das Arbeitsrecht. Schließlich stützt sich die Existenz vieler Menschen auf ihr Arbeitseinkommen. Umso erschütternder kann es also sein, wenn es zu Schwierigkeiten in Bezug auf diese Existenzgrundlage kommt und diese fortan keine Sicherheit mehr bietet. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn es zu Streitigkeiten in Ihrem Arbeitsverhältnis kommt. Solche Querelen können sich mit Vorgesetzten, Kollegen oder den Geschäftsführern an sich ergeben und in verhärteten Streitigkeiten ihren Niedergang finden. In solchen Fällen ist es unablässig, möglichst frühzeitig viel über den gesetzlichen Schutz zu erfahren.

Aber auch unabhängig von den genannten Auseinandersetzungen kann es für Arbeitgeber gleichermaßen wichtig sein, den gesetzlich eingerichteten Arbeitnehmerschutz und dessen Hintergründe zu kennen. Für Arbeitgeber kann es nämlich erforderlich werden, das Unternehmen an aktuelle und zukünftige Bedürfnisse anzupassen und die personelle Aufstellung zu verändern.
In einem sich stets entwickelnden und verändernden Unternehmen kann also eine Beratung zum richtigen Zeitpunkt auch aus systemischer Perspektive langwierige Streitigkeiten oder blockierende gerichtliche Auseinandersetzungen verhindern. Vor allem auch für Arbeitgeber stellen sich ähnliche Fragen. Ist ein Mitarbeiter noch tragbar? Falls nicht, welche Möglichkeiten habe ich? Ist eine Kündigung der einzige Weg? Falls ja, worauf muss ich achten? Diese und noch mehr Fragen zählen zu dem komplexen Feld des Arbeitsrechtes. Vor allem, wenn eine Kündigung eines Mitarbeiters unumgänglich zu sein scheint, lohnt eine differenzierte Betrachtung des Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Systems.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen für Veränderungen gewappnet sein.
Ob es um den Inhalt des Arbeitsvertrages geht oder aber auch um die Frage, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet: ohne fachmännischen Rat ist es für Unerfahrene insgesamt schwierig, zu erkennen, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben.
Dies gilt umso mehr, wenn sich ein Arbeitnehmer schließlich doch mit einer Kündigung konfrontiert sieht. In diesem Fall muss darauf geachtet werden, dass in einer gesetzlich kurz gehaltenen Frist eine Kündigungsschutzklage bei Gericht eingereicht wird, weil ansonsten die Kündigung rechtswirksam würde. Es gilt zu wissen, dass eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung aus verschiedensten Gründen unwirksam sein kann. Im Falle einer Kündigung empfiehlt es sich also immer, diese vor dem Hintergrund des gesamten Arbeitskontextes überprüfen zu lassen.
Sollten Sie also als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber Fragen haben, die Ihr Arbeitsverhältnis betreffen, würden wir Ihnen gerne beim Auffinden einer Antwort behilflich sein. Eine differenzierte Betrachtung in Form unserer Kanzleiphilosophie ist für beide Seiten erstrebenswert.