Kanzlei Ringwald – Herrenberg

AGB-Recht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert sind.

AGBs werden in Unternehmen verwendet, um häufig wiederkehrende Vertragsinhalte pauschalisiert zu regeln, damit sie nicht in jedem einzelnen Fall neu verhandelt und vertraglich vereinbart werden müssen. So verwenden beispielsweise Versicherungen Allgemeine Geschäftsbedingungen in Form allgemeiner Versicherungsbedingungen. Außerdem werden allgemeine Geschäftsbedingungen in großen Warenhäusern oder bei Internetverträgen verwendet. Für Unternehmer und Verbraucher ist hierbei wichtig, dass die Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen einer inhaltlichen Prüfung stand halten und sich jede Vertragsseite auf den Inhalt der AGBs verlassen kann. Insbesondere für Verbraucher ist wichtig, durch solche vorformulierten Vertragsbedingungen im Vergleich zu den gesetzlichen Bestimmungen nicht benachteiligt zu werden.
Die Erstellung verlässlicher AGBs sowie die Prüfung derselben ist gleichermaßen wichtig. Sollten Sie also Fragen zu allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, wie zum Beispiel ob sie tatsächlich Vertragsbestandteil wurden und ob sich beide Parteien hierauf verlassen können, beraten wir Sie gerne. Auch erstellen wir gerne für Sie nach ausführlicher Aufklärung Ihres Geschäftsmodells sowie Ihrer Bedürfnisse Ihre eigenen allgemeine Geschäftsbedingungen, die einer inhaltlichen Prüfung auch stand halten.

Strafrecht / Bußgeldrecht

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Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Untreue, Sozialversicherungsbetrug, Eingehungsbetrug sind nur einige strafrechtliche Delikte, mit denen Sie konfrontiert werden könnten, ohne dass es einer besonderen kriminellen Verwirklichungsenergie bedarf. Ein Ermittlungsverfahren ist von den Ermittlungsgehilfen der Staatsanwaltschaft, der Polizei, bereits denn einzuleiten, wenn ein Anfangsverdacht, also ein recht schwacher Verdachtsgrad vorliegt, dass Sie Täter(in) oder Teilnehmer(in) einer Straftat sein könnten. Wenn Sie in einem solchen Fall von den ermittelnden Beamten aufgesucht werden, ist es oft entscheidend für Sie zu wissen, wie Sie sich bei Erstbefragungen und im weiteren Verfahren verhalten sollten. Von Beginn des Ermittlungsverfahrens über das Zwischenverfahren bis hin zum Hauptverfahren und dessen Abschluss kann es ein langer Weg sein. Umso wichtiger ist es, über die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft sowie die womöglich anstehenden Ereignisse Bescheid zu wissen und schlussendlich, sollte eine Verhandlung nicht verhindert werden können, auf eine solche Verhandlung gut vorbereitet zu sein.

Bei gegen Sie laufenden Ermittlungen ist es von Anfang an wichtig, sich gut zu positionieren und eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Wohlgemerkt kann es in einem Großteil der Fälle je nach Vorliegen von belastenden Momenten angezeigt sein, sich von vornherein nicht etwa auf einen Freispruch, sondern vielmehr auf eine möglichst weitreichende Reduktion des Strafmaßes  auszurichten.
Um den sichersten und vernünftigsten Weg einschlagen zu können, bedarf es also einer gründlichen Aufklärung des Sachverhalts durch Sichtung der Verfahrensakte in verschiedenen Verfahrensstadien sowie intensiver Besprechungen mit Ihnen, in welchen die Chancen und Risiken ausgiebig gegeneinander abgewogen werden. Hierbei verlieren wir nicht den Blick auf die Eigenverantwortlichkeit.

Wurden Sie geblitzt? Hielten Sie nicht den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein? War Ihr LKW überladen? Das sind nur einige der Fragen aus dem Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts(Bußgeldrechtes). Auch hier gilt es, frühzeitig zu wissen, wie Sie sich der Ermittlungsbehörde gegenüber verhalten sollten, um Ihre Position als Betroffener oder Betroffene nicht zu verbessern oder zumindest nicht zu verschlechtern. Auch in diesem Bereich empfiehlt es sich, sich durch eine fundierte Beratung einen umfassenden Überblick über den Stand des Ermittlungsergebnisses zu verschaffen, indem die Ermittlungsakte frühzeitig eingesehen und ausführlich mit Ihnen besprochen wird.
In beiden Rechtsgebieten ist Aufgabe der Verteidigung für Sie möglichst viele entlastende Umstände zu finden und / oder herauszuarbeiten, damit in Richtung eines Freispruchs, eine Strafmilderung oder eine Verfahrenseinstellung gedacht werden kann.

Kaufrecht

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Sie haben etwas gekauft und die Ware weicht von Ihren Vorstellungen und den geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen ab?

Die Erfahrung zeigt in solchen Fällen, dass insbesondere im Bereich des Mängelgewährleistungsrechtes eine Reihe von Fehlinformationen kursieren. Oftmals werden Verbraucher auch bewusst mit Fehlinformationen verschiedener Händler konfrontiert, weil diese hierdurch ihre Rechtsposition zu verbessern versuchen. Wie ein Verbraucher sich in Fällen fehlerhafter Waren verhalten soll, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich auch bei solchen Fragen eine frühzeitige Beratung und Begleitung.
Ebenso wichtig wie für Käufer ist eine inhaltlich fundierte Beratung in Bezug auf das Mängelgewährleistungsrecht auch für Verkäufer von enormer Bedeutung. Nur allzu oft versuchen sich Kunden aus Kaufreue von einem – wohlgemerkt bindenden – Vertrag zu lösen, indem Mängel an der Sache behauptet werden. Verkäufer müssen also frühzeitig wissen, wie Sie mit solchen Mängelvorhaltungen umzugehen haben, ob tatsächlich die Voraussetzungen für einen Gewährleistungsanspruch vorliegen und wie eventuell ein kostspieliger Rechtsstreit noch verhindert werden kann.
Sollten Sie sich in einem solchen Fall wiederfinden, so scheuen Sie sich nicht, sich auch in Bezug auf solche Fragen an uns zu wenden, wir beantworten Ihre Fragen gerne und zeigen Ihnen auch hier den Weg zu Ihrem Recht. Wir beraten Sie gerne in Fragen rund um Ihre Kaufverträge aller Art.

Arzthaftungsrecht

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Forderungsinkasso

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Leider kommt es bei der derzeitigen Wirtschaftslage immer öfter vor, dass Vertragspartner ihrer Gegenleistungsverpflichtung nicht nachkommen und Sie nicht wissen, ob Ihr Schuldner nicht bezahlen kann oder nicht bezahlen will.

Bei offenen Forderungen helfen wir Ihnen daher gerne, zügig die entstandene Ungewissheit aufzuklären.

Wir in der Anwaltskanzlei Ringwald unterstützen Sie außergerichtlich, über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren bei der Forcierung der Erfüllung Ihrer Forderung durch den Schuldner.

Urheberrecht

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Handelsrecht

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Gesellschaftsrecht

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Internetrecht

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Sozialrecht (Rentenrecht, Schwerbehindertenrecht etc.)

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