Kanzlei Ringwald – Herrenberg

Vertragsrecht

In Erweiterung des AGB-Rechtes fertigen wir für Sie eine Vielzahl von Verträgen.

Wollen Sie z.B. eine Gesellschaft gründen, führt an der Fertigung eines Gesellschaftsvertrages i.d.R. kein Weg vorbei. Die Komplexität derlei Verträge liegt in der Natur der Sache. Sofern Sie Arbeitgeber sind, benötigen Sie Arbeitsverträge, welche für eine Vielzahl von Fällen Anwendung finden können, weshalb auch hier das obig erwähnte AGB-Recht, namentlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, mitberücksichtigt werden müssen. Viele denken, Verträge könnten einfach und günstig aus dem Internet heruntergeladen werden. Aber passt dieser Vertrag wirklich auf Ihre individuelle Situation? Sind Sie sicher, dass die Regelungen in einem solchen Vertrag inhaltlich richtig sind und sich nicht gegenseitig widersprechen? Die Erfahrung zeigt: Was preiswert beginnt, kann teuer enden! Damit Sie sich hier sicher sein können und jemand haben, der hinter dem Vertrag und auch Ihnen künftig zur Seite steht, sollten Sie hier nicht an der falschen Stelle sparen.

Die Vertragsgestaltung erfordert einen umfassenden Überblick über die tangierten Rechtsgebiete. Außerdem erfordert die Ausarbeitung von Verträgen eine äußerst intensive Aufklärung der Bedürfnisse und Wünsche der Mandanten. Es müssen in einem intensiven Beratungsgespräch möglichst viele Situationen antizipiert und gegeneinander abgewogen werden. Um möglichst umfassend mit Ihnen zusammen heraus zu arbeiten, worum es Ihnen geht und was Sie in den gewünschten Verträgen geregelt haben wollen, bieten wir uns gerne als gedanklichen “Sparringspartner” an, mit dem der Vertragsinhalt Stück für Stück exploriert werden kann.

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