Kanzlei Ringwald – Herrenberg

Verkehrszivilrecht / Unfallrecht

Meist passiert er dann, wenn es am wenigsten ins Lebenskonzept passt: Ein Verkehrsunfall.

Man ist in Eile, nun ist das Fahrzeug beschädigt und man selbst geschockt. Sogleich stellen sich eine Menge Fragen: War ich oder ist der Gegner schuld? Was darf ich ihm gegenüber sagen, was sollte ich auf Grund des entstandenen Schocks lieber nicht sagen? Muss ich die Polizei holen? Kann ich mein Fahrzeug bedenkenlos abschleppen lassen? Wie läuft die Schadensregulierung insgesamt ab?

Bei einem Unfall ist es daher zunächst einmal sinnvoll, Ruhe zu bewahren. Die Polizei anzurufen ist meist eine gute Entscheidung, weil die Polizei die Fakten des Unfalles zusammenträgt und i.d.R. Lichtbildaufnahmen fertigt, die später für die Schadenabwicklung bedeutsam sind. Heutzutage ist es oft auch kein Problem selbst Bilder von den Schadenbildern und den Straßenverhältnissen zu fertigen. Dies sollten Sie tun, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. Auf keinen Fall sollten Sie sich darauf einlassen, wenn der Unfallgegner die Regulierung der Schäden „ohne die Polizei” oder gar “ohne die Versicherungen“ regeln möchte.
Wenn die Polizei schließlich anwesend ist, sollten Sie darauf achten, dass Sie keine Zugeständnisse machen. Wissen müssen Sie, dass die Polizei ausschließlich aus ordnungsrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Aspekten an den Unfallort kommt. Dies bedeutet, dass die Beamten prüfen, ob auch gegen Sie ein Anfangsverdacht in Bezug auf die Verwirklichung eines ordnungsrechtlichen oder gar strafrechtlichen Tatbestands vorliegen könnte. Daher sollten Sie möglichst keine Angaben zur Sache machen. Hierzu sind Sie (außer zu Angaben zu Ihrer Person) nicht verpflichtet. Sie sollten daher am Unfallort auch keine Verwarnung akzeptieren.
Was für Menschen stets von Bedeutung ist, ist die Frage: Wer trägt die Schuld an dem Desaster? Im Verkehrsunfallzivilrecht ist dies aber nicht die eigentliche Frage. Die unfallrechtlich relevanten Vorschriften gehen nämlich von einer Gefährdungshaftung aus, die anders zu beurteilen ist, als eine Verschuldenshaftung. Es sind daher äußerst viele Aspekte zu klären, welche für den Unfallkontext von Bedeutung sind.

Wegen der vielzähligen rechtlichen Aspekte, die bei einer Schadensregulierung in Betracht kommen, sollten Sie  die Schadenschilderung gegenüber der gegnerischen nicht selbst erstellen und dort einreichen. Dasselbe gilt für die Schadensanzeige der eigenen Versicherung gegenüber. Bei der Schadensregulierung und vor allem bei der hierfür relevanten Haftungsverteilung kommt es teils ganz entscheidend auf Sachverhaltsaspekte an, die von erfahrener Seite platziert werden sollten. Nach dem geltenden Schadensrecht brauchen Sie die im Raum stehenden Anwaltskosten grundsätzlich nicht zu fürchten. Denn in den meisten Fällen liegt eine Mithaftung der Gegenseite vor, so dass die gegnerische Versicherung i.d.R. die entstehenden Kosten zumindest anteilig als Ihnen zusätzlich entstandene Schadensposition regulieren muss. Sie sollten deshalb die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung möglichst nicht selbst beginnen, sondern dies von Anfang an durch jemand erfahrenes vornehmen lassen. Denn liegt der Versicherung erst einmal eine womöglich nicht ganz stimmige und für Sie nur in einzelnen Phrasen nachteilige Schadenshergangsbeschreibung vor, steht der „Regulierungszug bereits auf einem Gleis“, das für Sie womöglich in eine nicht gewollte Richtung führt. Denn die Erfahrung zeigt, dass, wenn sich die  Versicherung erst einmal durch ihr Antwortschreiben festgelegt hat, es außergerichtlich zumindest schwierig wird, Sie wieder in eine bessere Verhandlungsposition zu bringen. Nur, wenn für Sie der Unfall ein „unabwendbares Ereignis“ darstellt, trifft Sie keine Mithaftung. Es gilt also umfassend zu prüfen, ob dies für Sie zutreffen könnte.

Auch bezüglich des Ihnen entstandenen Schadens stellen sich nach geklärter Haftungsverteilung etliche Fragen: Darf ich mein Fahrzeug reparieren lassen? Muss ich dies oder kann ich mir auch das Geld ausbezahlen lassen?  Soll ich zunächst einen Gutachter beauftragen? Muss ich die Gutachterkosten selbst bezahlen? Werden Mietwagenkosten bezahlt? Falls ja, in welcher Höhe? Bekomme ich Wertersatz? usw.

Für nahezu sämtliche Fragen gibt es eine Fülle von Gerichtsurteilen,  so dass Sie mit der Suche nach den Antworten auf diese Fragen an Ihre Grenzen kommen könnten.

Wir legen Ihnen daher ans Herz, sich  bei der Schadensregulierung möglichst frühzeitig anwaltlichen Beistand zu gönnen und sich das Leben nicht schwerer zu machen, als es in einer solchen Situation ohnehin bereits zu sein scheint. Die frei gewordene Energie könnten Sie z.B. sinnvoller für die Eigenberuhigung und Verarbeitung des eingetretenen  Ereignisses nutzen.

Sie können uns daher gerne bereits vom Unfallort aus kontaktieren, damit wir Ihnen von Anfang an Beiseite stehen und wir eine etwaige – wohlgemerkt verständliche – Verunsicherung für Sie auffangen können.

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