Kanzlei Ringwald – Herrenberg

Strafrecht / Bußgeldrecht

Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Untreue, Sozialversicherungsbetrug, Eingehungsbetrug sind nur einige strafrechtliche Delikte, mit denen Sie konfrontiert werden könnten, ohne dass es einer besonderen kriminellen Verwirklichungsenergie bedarf. Ein Ermittlungsverfahren ist von den Ermittlungsgehilfen der Staatsanwaltschaft, der Polizei, bereits denn einzuleiten, wenn ein Anfangsverdacht, also ein recht schwacher Verdachtsgrad vorliegt, dass Sie Täter(in) oder Teilnehmer(in) einer Straftat sein könnten. Wenn Sie in einem solchen Fall von den ermittelnden Beamten aufgesucht werden, ist es oft entscheidend für Sie zu wissen, wie Sie sich bei Erstbefragungen und im weiteren Verfahren verhalten sollten. Von Beginn des Ermittlungsverfahrens über das Zwischenverfahren bis hin zum Hauptverfahren und dessen Abschluss kann es ein langer Weg sein. Umso wichtiger ist es, über die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft sowie die womöglich anstehenden Ereignisse Bescheid zu wissen und schlussendlich, sollte eine Verhandlung nicht verhindert werden können, auf eine solche Verhandlung gut vorbereitet zu sein.

Bei gegen Sie laufenden Ermittlungen ist es von Anfang an wichtig, sich gut zu positionieren und eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Wohlgemerkt kann es in einem Großteil der Fälle je nach Vorliegen von belastenden Momenten angezeigt sein, sich von vornherein nicht etwa auf einen Freispruch, sondern vielmehr auf eine möglichst weitreichende Reduktion des Strafmaßes  auszurichten.
Um den sichersten und vernünftigsten Weg einschlagen zu können, bedarf es also einer gründlichen Aufklärung des Sachverhalts durch Sichtung der Verfahrensakte in verschiedenen Verfahrensstadien sowie intensiver Besprechungen mit Ihnen, in welchen die Chancen und Risiken ausgiebig gegeneinander abgewogen werden. Hierbei verlieren wir nicht den Blick auf die Eigenverantwortlichkeit.

Wurden Sie geblitzt? Hielten Sie nicht den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein? War Ihr LKW überladen? Das sind nur einige der Fragen aus dem Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts(Bußgeldrechtes). Auch hier gilt es, frühzeitig zu wissen, wie Sie sich der Ermittlungsbehörde gegenüber verhalten sollten, um Ihre Position als Betroffener oder Betroffene nicht zu verbessern oder zumindest nicht zu verschlechtern. Auch in diesem Bereich empfiehlt es sich, sich durch eine fundierte Beratung einen umfassenden Überblick über den Stand des Ermittlungsergebnisses zu verschaffen, indem die Ermittlungsakte frühzeitig eingesehen und ausführlich mit Ihnen besprochen wird.
In beiden Rechtsgebieten ist Aufgabe der Verteidigung für Sie möglichst viele entlastende Umstände zu finden und / oder herauszuarbeiten, damit in Richtung eines Freispruchs, eine Strafmilderung oder eine Verfahrenseinstellung gedacht werden kann.

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